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   OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08   

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https://dejure.org/2010,7258
OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08 (https://dejure.org/2010,7258)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.2010 - 4 U 55/08 (https://dejure.org/2010,7258)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 4 U 55/08 (https://dejure.org/2010,7258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB § 2; VOB/B § 16 Nr. 3; BGB § 631 Abs. 1
    Werklohnansprüche wegen der Errichtung eines Fertighauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Treuwidrige Berufung auf Mängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werklohn wird trotz unberechtigter Abnahmeverweigerung fällig! (IBR 2011, 68)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1989
  • BauR 2011, 148
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08
    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des BGH vom 10.07.2008 - VII ZR 16/07 - und vom 28.06.2008 - VII ZR 81/06 - sowie der Hinweisbeschluss des OLG Zweibrücken vom 16.01.2008 - 7 U 29/07 - sind daher nicht einschlägig.
  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

    Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08
    Vielmehr hätte sie insoweit den Rechtsstreit teilweise für erledigt erklären müssen (BGH, NJW 2007, 1460, 1461; OLG Rostock, Urteil vom 23.10.2007 - 6 W 64/07).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08
    Eine Entscheidung durch Teilurteil ist nur zulässig, wenn die Entscheidung über den Teil unabhängig davon ist, welche Entscheidung im Schlussurteil über den Rest des noch anhängigen Streitgegenstandes getroffen wird (BGH, NJW 2004, 1452).
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08
    In einem solchen Fall stellt sich die Abnahmeverweigerung des Auftraggebers nämlich gemäß § 12 Nr. 3 VOB/B als unberechtigt dar, so dass er sich gemäß § 242 BGB nicht auf das Fehlen der Abnahme berufen kann (BGH, NJW 1996, 1280).
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08
    Soweit der Beklagten wegen der noch nicht übergebenen Unterlagen in Höhe von 5.000,00 EUR die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zusteht, ist jedoch der Anspruch auf Prozesszinsen ausgeschlossen (vgl. auch BGH NJW 73, 1792, 1793).
  • BGH, 10.07.2008 - VII ZR 16/07

    Anrechnung des Rückforderungsanspruchs des Bauträgers wegen überzahlter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08
    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des BGH vom 10.07.2008 - VII ZR 16/07 - und vom 28.06.2008 - VII ZR 81/06 - sowie der Hinweisbeschluss des OLG Zweibrücken vom 16.01.2008 - 7 U 29/07 - sind daher nicht einschlägig.
  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 248/83

    AGB: Hinterlegungspflicht des Erwerbers ohne Rücksicht auf vorhandene Mängel vor

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08
    Unabhängig davon, dass die Klausel gemäß § 307 BGB wegen einer erheblichen Verschiebung der im Grunde bestehenden Vorleistungspflicht des Werkunternehmers eine unangemessene Benachteiligung zu Lasten des Bestellers darstellen und daher unwirksam sein dürfte (vgl. auch BGH NJW 85, 852), enthält Ziffer V. des Vertrages ohnehin nur eine Regelung zur Fälligkeit von entsprechenden Abschlagszahlungen.
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90

    Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08
    Eine Rechtsausübung ist insbesondere dann unzulässig, wenn durch ein Verhalten des Rechtsinhabers ein schutzwürdiges Vertrauen auf eine bestimmte Sach- oder Rechtslage bei der Gegenpartei hervorgerufen wurde (vgl. auch BGH, NJW-RR 1991, 1033, 1034; OLG Köln NJW-RR 1998, 343, 344).
  • OLG Rostock, 23.10.2007 - 6 W 64/07

    Kosten der Klagerücknahme: Anteilige Kostentragung bei teilweiser Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08
    Vielmehr hätte sie insoweit den Rechtsstreit teilweise für erledigt erklären müssen (BGH, NJW 2007, 1460, 1461; OLG Rostock, Urteil vom 23.10.2007 - 6 W 64/07).
  • OLG Köln, 14.02.1997 - 19 U 205/96

    Verwirkung des Anspruchs auf Lieferung eines Handbuchs, Computerrecht, Hard- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08
    Eine Rechtsausübung ist insbesondere dann unzulässig, wenn durch ein Verhalten des Rechtsinhabers ein schutzwürdiges Vertrauen auf eine bestimmte Sach- oder Rechtslage bei der Gegenpartei hervorgerufen wurde (vgl. auch BGH, NJW-RR 1991, 1033, 1034; OLG Köln NJW-RR 1998, 343, 344).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2008 - 7 U 29/07

    Anwendung der Vorteilsausgleichung in werkvertraglichen Leistungsketten beim

  • OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10

    VOB/B-Bauvertrag: Fälligkeit der Werklohnforderung bei Fehlen einer wirksamen

    In einem solchen Fall stellt sich die Abnahmeverweigerung des Auftraggebers nämlich gemäß § 12 Nr. 3 VOB/B als unberechtigt dar mit der Folge, dass er sich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB nicht erfolgreich auf das Fehlen der Abnahme berufen kann (Senat, Urteil vom 20.10.2010 4 U 55/08; BGH, NJW 1996, 1280).
  • VG Bayreuth, 07.05.2015 - B 2 K 14.517

    Gewährleistungsansprüche aus Erschließungsvertrag; Verletzung einer

    Die von Seiten der Klägerin geltend gemachten Mängel beruhen letztlich auf dem Unterlassen einer von der Klägerin geschuldeten Mitwirkung und die Berufung auf diese Mängel stellt eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne von § 242 BGB a.F. dar (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 20.10.2010, Az. 4 U 55/08).
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